Sicherheitsleistungen für Abfallentsorgungsanlagen nach BImSchG - Bürgschafts-Versicherung

Versicherung statt Bankbürgschaft!!

Durch die Änderung des BImSchG sehen sich viele Unternehmen der Baustoffrecycling-Industrie mit neuen Forderungen der Genehmigungsbehörden nach Sicherheitsleistungen zur Erfüllung der Nachsorgepflichten (§ 5 Abs. 3 BImSchG) konfrontiert. Oftmals wird die Höhe der geforderten Sicherheitsleistung zum Problem: erhöhte Zinsbelastung, Einschränkung der Liquidität, Reduzierung des zur Verfügung stehenden Kreditrahmes usw.

Baustoff Recycling Forum 2011

Mit nahezu 200 Teilnehmern aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung fand unser Baustoff Recycling Forum 2011 in Nürnberg einen sehr hohen Zuspruch. Die interessante Programmgestaltung und die Aktualität hinsichtlich des im Januar veröffentlichten Entwurfs zur Mantelverordnung (GrwV, EBV, BBodSchV) waren Garant für umfangreiche Informationen aus erster Hand und lebhafte Diskussionen auf dieser gelungenen Veranstaltung.

Fortschreibung des Bayerischen Recycling-Leitfadens


Mit Schreiben vom 05.01.2011 hat das bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) die Regierungen, Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) und die Wasserwirtschaftsämter darüber informiert, dass der Leitfaden "Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken" bis zum Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung des Bundes, längstens jedoch bis 31. Dezember 2013,  verlängert wurde.

Sicherheitsleistungen für Abfallentsorgungsanlagen nach BImSchG - Merkblatt Sicherheitsleistung BImSchG

Durch die Änderung des BImSchG sehen sich viele Unternehmen der Baustoffrecycling-Industrie mit neuen Forderungen der Genehmigungsbehörden nach Sicherheitsleistungen zur Erfüllung der Nachsorgepflichten (§ 5 Abs. 3 BImSchG) konfrontiert. Betroffen sind nicht nur neue Genehmigungs- bzw. Änderungsgenehmigungsverfahren, sondern auch alle bereits bestehenden Anlagen.

Baustoff Recycling Bayern e.V. - Position zur aktuellen Verordnungsgebung des Bundes: Grundwasserverordnung, Ersatzbaustoffverordnung, Bundes-Bodenschutzverordnung

auf Grund der aktuellen Diskussion um die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) sowie dem bevorstehenden Erscheinen des 2. Arbeitsentwurfes zur EBV hat sich der Baustoff Recycling Bayern e.V. mit einem Positionspapier an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Herrn MinDir Dr. H. Wendenburg, gewandt.

Die Grundforderung aus Bayern ist dabei, dass

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