Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder!!
Beuerlein GmbH & Co. KG, Volkach
Bernhard Göhl Hoch- und Tiefbau GmbH, Burgkunstadt
Baltasar Höhn, Würzburg
Kieswerk Schwarz Kastl GmbH, Kastl
Osterried Erdbewegungen und Containerservice GmbH, Eurasburg
Beuerlein GmbH & Co. KG, Volkach
Bernhard Göhl Hoch- und Tiefbau GmbH, Burgkunstadt
Baltasar Höhn, Würzburg
Kieswerk Schwarz Kastl GmbH, Kastl
Osterried Erdbewegungen und Containerservice GmbH, Eurasburg
Versicherung statt Bankbürgschaft!!
Durch die Änderung des BImSchG sehen sich viele Unternehmen der Baustoffrecycling-Industrie mit neuen Forderungen der Genehmigungsbehörden nach Sicherheitsleistungen zur Erfüllung der Nachsorgepflichten (§ 5 Abs. 3 BImSchG) konfrontiert. Oftmals wird die Höhe der geforderten Sicherheitsleistung zum Problem: erhöhte Zinsbelastung, Einschränkung der Liquidität, Reduzierung des zur Verfügung stehenden Kreditrahmes usw.
Mit nahezu 200 Teilnehmern aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung fand unser Baustoff Recycling Forum 2011 in Nürnberg einen sehr hohen Zuspruch. Die interessante Programmgestaltung und die Aktualität hinsichtlich des im Januar veröffentlichten Entwurfs zur Mantelverordnung (GrwV, EBV, BBodSchV) waren Garant für umfangreiche Informationen aus erster Hand und lebhafte Diskussionen auf dieser gelungenen Veranstaltung.
Mit Schreiben vom 05.01.2011 hat das bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) die Regierungen, Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) und die Wasserwirtschaftsämter darüber informiert, dass der Leitfaden "Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken" bis zum Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung des Bundes, längstens jedoch bis 31. Dezember 2013, verlängert wurde.
Durch die Änderung des BImSchG sehen sich viele Unternehmen der Baustoffrecycling-Industrie mit neuen Forderungen der Genehmigungsbehörden nach Sicherheitsleistungen zur Erfüllung der Nachsorgepflichten (§ 5 Abs. 3 BImSchG) konfrontiert. Betroffen sind nicht nur neue Genehmigungs- bzw. Änderungsgenehmigungsverfahren, sondern auch alle bereits bestehenden Anlagen.
Rund 30 Teilnehmer informierten sich bei den Staubseminaren des BR Bayern in Zusammenarbeit mit der BG RCI am 8. und 9. Dezember in Nürnberg und München über die aktuellen Bestimmungen der Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 559 - Mineralischer Staub und TRGS 517 - Asbest.
auf Grund der aktuellen Diskussion um die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) sowie dem bevorstehenden Erscheinen des 2. Arbeitsentwurfes zur EBV hat sich der Baustoff Recycling Bayern e.V. mit einem Positionspapier an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Herrn MinDir Dr. H. Wendenburg, gewandt.
Die Grundforderung aus Bayern ist dabei, dass
Baustoff Recycling Bayern e.V. veranstaltet in Zusammenarbeit mit der BG RCI im Dezember erneut Staubseminare TRGS 517 und 559 in Nürnberg und München.
Weitere Informationen sowie das Programm und die Anmeldung finden Sie in unserem Veranstaltungsbereich.
Der Umweltpakt Bayern - erstmals 1995 vereinbart - ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der Bayerischen Wirtschaft. Diese Vereinbarung wird am 18.11.2010 in München um weitere 5 Jahre bis 2015 verlängert.
Die XYZ GmbH ist ein mittelständisches Recyclingunternehmen und seit vielen Jahren auch mit der Aufbereitung von Abbruchmaterial und im Straßenbau tätig.
Unsere Recyclinganlage kann jeden Tag viele Tonnen Recyclingmaterial reinigen, sortieren und sieben.
Und auch sonst sind wir Spitze! Gerne führen wir Sie vor Ort durch unseren Betrieb!