Die mineralischen Bau- und Abbruchabfälle inkl. Bodenaushub (jedoch ohne Aschen und Schlacken) sind deutschlandweit der mengenmäßig größte Abfallstrom. Nach Angaben des 14. Monitoring-Berichts "Mineralische Bauabfälle 2022" (Kreislaufwirtschaft Bau) fielen in Deutschland im Jahr 2022 insgesamt 207,9 Mio. Tonnen Bau- und Abbruchabfälle inkl. Bodenaushub an. Dies sind 52,1 % des Gesamtabfallaufkommens in Deutschland (2022: 399,1 Mio. Tonnen, Umweltbundesamt Dessau).
Laut 14. Monitoring-Bericht der Kreislaufwirtschaft Bau wurden 2022 aus den 207,9 Mio. to ungefährlicher Bau- und Abbruchabfälle (einschl. Strassenaufbruch) 75,3 Mio. to Recyclingbaustoffe hergestellt (Recyclingquote: nur 36,2 %). 54,5 % der anfallenden Abfälle wurden in Gruben, Brüchen und Tagebauen verfüllt (insbesondere Boden und Steine) bzw. der sonstigen Verwertung (z.B. im Deponiebau) zugeführt und 9,3 % mussten deponiert werden.
2022 belief sich die zu entsorgende Menge an Bau- und Abbruchabfällen in Bayern auf 42,7 Mio. to. Davon wurden 11,2 % beseitigt, 59,1 % in Gruben, Brüchen und Tagebauen verfüllt und lediglich 21,4 % recycelt bzw. in Asphaltmischanlagen aufbereitet. 8,4 % wurden direkt bei Baumaßnahmen wieder eingesetzt (Bayer. Landesamt für Statistik, Aufbereitung und Verwertung von Bauabfällen)
Abfallerzeuger und - besitzer sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 7 (2) KrWG) verpflichtet, ihre mineralischen Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Eine Beauftragung Dritter mit der Erfüllung der Entsorgung ist zwar möglich, die Verantwortung für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung obliegt aber weiterhin dem Erzeuger und Besitzer der Abfälle (§ 22 KrWG).
Mineralische Abfälle werden i.d.R. nach der Systematik der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ihrer Herkunft und Stoffart nach zugeordnet und hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit eingestuft (AVV-Nummer). Die AVV unterscheidet zwischen ungefährlichen und gefährlichen Abfällen. Gefährliche Abfälle werden dabei mit einem * gekennzeichnet.
Zu den mineralischen Abfällen zählen: