Der Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) z.B. von Recycling-Baustoffen, aufbereiteten oder unaufbereiteten Bodenmaterialien, Stahlwerksschlacken etc. in technischen Bauwerken (= Straßen, Wege, Verkehrsflächen, Baugruben, Leitungsgräben, Dämme, Wälle usw.) ist seit dem 01.08.2023 bundesweit einheitlich und rechtsverbindlich durch die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) geregelt. Die EBV legt die Anforderungen die Herstellung, Güteüberwachung und den Einbau von mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) fest. Die bisherigen landesspezifischen Regelungen (z.B. RC-Leitfaden, Erlasse, Merkblätter, LAGA M20 etc.) verlieren ihre Gültigkeit und die darin geregelten Zuordnungen (Z-Werte, Richtwerte usw.) und Einbaukriterien (Grundwasserabstand, Deckschichten usw.) werden durch die Materialklassen (Klassifizierung) und Einbauweisen der ErsatzbaustoffV abgelöst. Dies führt zu einer starken Vereinfachung im Umgang mit Ersatzbaustoffen (MEB).
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Ab 01.08.2023 können nur noch mineralische Ersatzbaustoffe verwendet werden, die hinsichtlich ihrer Bautechnik und Umweltverträglichkeit güteüberwacht und nach den Materialklassen 0 bis 3 der EBV eingestuft worden sind! z.B. Recycling-Baustoffe RC-1, RC-2 oder RC-3
- In Bayern können Recycling-Baustoffe, die zum 01.08.2023 bereits gemäß dem bayerischen RC-Leitfaden zertifiziert worden sind, wie folgt zugeordnet werden: RW1 = RC-1, RW2 = RC-3 (keine Doppeluntersuchungen nötig!); nur bei RC-Materialien mit überwiegenden Ziegelanteilen ist der Parameter Vanadium nachzuuntersuchen.
- Der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen ist, soweit die Anforderungen der EBV eingehalten werden, ab dem 01.08.2023 grundsätzlich ohne behördliche Entscheidungen (Zulassungen, wasserrechtliche Erlaubnisse) zulässig (Ausnahmen siehe FAQs unten).
- Der erfolgte Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen ist vom Bauherren oder Verwender durch ein Deckblatt (pdf zum Download) zusammen mit den Lieferscheinen des Aufbereiters/Inverkehrbringers zu dokumentieren
Unterstützung erfahren Architekten, Planer, Bauherren und Verwender (z.B. ausführende Unternehmen) weiterhin durch die Verwendung von zertifizierten Sekundärbaustoffen (z.B. QUBA-Qualitätssiegel)
Die Zertifizierung nach den QUBA-Richtlinien gewährleistet die Übereinstimmung von Sekundärbaustoffen (Ersatzbaustoffen) mit den für die jeweilige Zweckbestimmung geltenden bau- und umwelttechnischen Anforderungen sowie allen Rechtsvorschriften und anwendbaren Normen für Erzeugnisse. Alle Anforderungen der EBV werden durch die QUBA-zertifizierten Sekundärbaustoffe (Ersatzbaustoffe) erfüllt.
QUBA-zertifizierte Sekundärbaustoffe (Ersatzbaustoffe) erfüllen zudem alle Kriterien für das Abfallende und können als Produkte in Verkehr gebracht werden. D.h. Sie erhalten ein Bauprodukt und keinen Abfall!
Mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) verwenden ist ganz einfach! Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zur EBV: