Sicherheitsleistungen für Abfallentsorgungsanlagen nach BImSchG - Bürgschafts-Versicherung

Versicherung statt Bankbürgschaft!!

Durch die Änderung des BImSchG sehen sich viele Unternehmen der Baustoffrecycling-Industrie mit neuen Forderungen der Genehmigungsbehörden nach Sicherheitsleistungen zur Erfüllung der Nachsorgepflichten (§ 5 Abs. 3 BImSchG) konfrontiert. Oftmals wird die Höhe der geforderten Sicherheitsleistung zum Problem: erhöhte Zinsbelastung, Einschränkung der Liquidität, Reduzierung des zur Verfügung stehenden Kreditrahmes usw.

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. hat in Zusammenarbeit mit einem anerkannten Versicherungsunternehmen die Möglichkeit geschaffen, die geforderten Bürgschaften auch über eine (Bürgschafts-) Versicherung zu leisten. Mit Schreiben vom 14.02.2011 hat das Bayerische Staatsminiterium für Umwelt und Gesundheit bestätigt, dass dagegen keine Einwände bestehen und Sicherheitsleistungen in dieser Form erbracht werden können.

Diese "Versicherungs"-Lösung vermeidet die Reduzierung des bestehenden Kreditrahmens und die Einschränkung der Liquidität Ihres Unternehmens. Durch die Wahrnehmung eines exklusiven Verbandrabattes können unsere Mitglieder zusätzlich Kosten einsparen.

Als Mitglied unseres Verbandes erhalten dazu nähere Informationen in unserem nächsten Rundschreiben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.