Abkehr von Erkundungspflicht des Bauherrn wälzt Gebäude-Gefahrstoffproblematik einseitig auf Unternehmen ab
„Ohne zuverlässige und konsequente Erkundung und Begutachtung von Gebäuden und das schon möglichst früh in der Kette beim Veranlasser bzw. beim Bauherrn, ist das gesundheitliche, ökologische und ökonomische Risiko für unsere Unternehmen und Anlagenbetreiber zu groß. Und dies insbesondere auch im Hinblick auf die Asbestproblematik, die beim Abriss oder der Sanierung von Gebäuden besteht, die vor dem im Jahr 1993 erlassenen nationalen Asbestverbots errichtet wurden“, macht Schmidmeyer deutlich.
Diese Botschaft nahmen die rund 100 Akteure aus der Bau- und Recyclingwirtschaft, aus Planungsbüros sowie der Bau-, Naturschutz- und Umweltverwaltung am 22. Februar auf dem Ostbayerischen Recyclingbaustoff-Aufschlag des Baustoff Recycling Bayern e.V. und des BUND Naturschutz in Bayern e.V. in Straubing mit.