Abkehr von Erkundungspflicht des Bauherrn wälzt Gebäude-Gefahrstoffproblematik einseitig auf Unternehmen ab

„Ohne zuverlässige und konsequente Erkundung und Begutachtung von Gebäuden und das schon möglichst früh in der Kette beim Veranlasser bzw. beim Bauherrn, ist das gesundheitliche, ökologische und ökonomische Risiko für unsere Unternehmen und Anlagenbetreiber zu groß. Und dies insbesondere auch im Hinblick auf die Asbestproblematik, die beim Abriss oder der Sanierung von Gebäuden besteht, die vor dem im Jahr 1993 erlassenen nationalen Asbestverbots errichtet wurden“, macht Schmidmeyer deutlich.

Qualitätsgesicherte Sekundärbaustoffe sind Rohstoffe der Zukunft

Diese Botschaft nahmen die rund 100 Akteure aus der Bau- und Recyclingwirtschaft, aus Planungsbüros sowie der Bau-, Naturschutz- und Umweltverwaltung am 22. Februar auf dem Ostbayerischen Recyclingbaustoff-Aufschlag des Baustoff Recycling Bayern e.V. und des BUND Naturschutz in Bayern e.V. in Straubing mit.

Gleichwertige Qualität zu Primärrohstoffen – breites Einsatzpotenzial

9. BVSE-MINERALIKTAG AM 13./14. NOVEMBER 2023 IN STUTTGART – DIE ZUKUNFT BEGINNT!

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Seit 01.08.2023 sind die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und deren erste Novelle in Kraft. Der bundeseinheitlich rechtsverbindliche Rahmen hat vieles bereits auf einen guten Weg gebracht, aber längst noch nicht alle Modalitäten im Sinne der Kreislaufwirtschaft für Sekundärbaustoffe optimal gelöst.

Stellungnahme zur Mantelverordnung 01/2011 - Überzogene Anforderungen gefährden die Verwertung von Ersatzbaustoffen und Böden

München. Fristgerecht zum 18.03.2011 hat der bvse-Fachausschuss "Mineralische Abfälle und Stoffe" eine gemeinsame Stellungnahme für den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. und den Verband Baustoff Recycling Bayern e.V. (BR Bayern) zum 1. Arbeitsentwurf der Mantelverordnung erarbeitet und beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingereicht.

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