Eigenüberwachung (EÜ) / Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

Die EÜ/WPK unterteilt sich in die Bereiche Eingangskontrolle und Eigenüberwachungsprüfungen.

Bereits durch entsprechende Eingangskontrollen ist sicherzustellen, dass keinen unzulässigen Stoffe oder Gemische in den Aufbereitungsprozess gelangen, Getrennthaltungspflichten eingehalten und die Ergebnisse der Eingangskontrolle ausreichend dokumentiert werden.

Der Umfang der EÜ/WPK-Prüfungen wird i.d.R. in Abhängigkeit von den produzierten Mengen sowie Produktionszeiträumen festgelegt.

Die EÜ/WPK schreibt darüber hinaus die Organisation der Qualitätssicherung, die Verfahren der Kontrolle, die Lenkung des Produktionsprozesses, die Modalitäten der Überwachungen und Prüfungen, die zu führenden Aufzeíchnungen (Dokumentation), die Vorgehensweise zur Lenkung fehlerhafter Produkte sowie Transport und Verpackung der hergestellten Produkte fest.

Die EÜ/WPK wird i.d.R. vom Hersteller selbst durchgeführt, kann aber auch komplett oder teilweise an externe Prüfstellen vergeben werden. Wichtig ist es auch hierbei, dass das eigene Personal bzw. die beauftragten externen Stellen die entsprechende Fach- und Sachkunde, z.B. hinsichtlich der Probenahme, nachweisen können.