Gleichwertig

Recyclingbaustoffe unterliegen nicht nur umwelttechnischen Anforderungen, sondern sie werden immer auch abgestimmt auf den Anwendungsbereich auf ihre bautechnische Tauglichkeit untersucht: z.B. Korngrößenverteilung, Frostunempfindlichkeit, Bodenklasse uvm. 

Nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) sind geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Recyclingbaustoffe wie ungebrauchte Baustoffe zu bewerten, wenn sie für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sind. Damit sind sie gegenüber den Primärrohstoffen wie Sand, Kies und Schotter als gleichwertig zu betrachten (--> "Produktneutrale Ausschreibung").

Die Konformität mit den einschlägigen Verordnungen und Regelwerken wird durch entsprechende Qualitätsnachweise bzw. Produktzertifikate dokumentiert.

Der Auftraggeber sollte sich in jedem Fall die Eignung der angebotenen Recyclingbaustoffe durch die Vorlage dieser Produktzertifikate nachweisen lassen.

Ein mit dem Zertifikat für gütegeschützte Recyclingbaustoffe ausgezeichneter Betrieb muss die Qualitätsstandards hinsichtlich Bautauglichkeit und Umweltverträglichkeit durch regelmäßige Überprüfungen dokumentieren.