GS Gleisschotter

Recyclierter Gleisschotter sollte zur Schließung von Produktionskreisläufen gem. AbfPV „Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern“ soweit möglich einer Wiederverwendung im Gleisbett oder einer stofflichen Verwertung zur Schonung primärer Ressourcen zugeführt werden. Bei der Verwertung von recyclierten Gleisschotter aus Aufbereitungsanlagen ist stets die zu verwertende Fraktion zu untersuchen. Bei Schotter ohne Aufbereitung die Gesamtfraktion

GS Gleisschotter ist entsprechend des LfU-Merkblatts Nr. 3.4/2 zu untersuchen. Für die Verwendung in technischen Bauwerken sind zusätzlich die Anforderungen des bayerischen Leitfadens "Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen (RC-Baustoffe) in technischen Bauwerken" (RC-Leitfaden) heranzuziehen. Die Sonderregelungen für die Werte Blei, Chrom ges., Quecksilber, Phenolindex, Bezo(a)oyren und Herbizide sind aber zu berücksichtigen. Unter Beachtung der Einbaukriterien unter Ziffer 4 des RC-Leitfadens erfolgt die Verwertung schadlos und ordnungsgemäß im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Eine Einzelfallprüfung bzw. wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Wasser- haushaltsgesetz ist nicht mehr erforderlich.

GS Gleisschotter findet seine Verwendung als:

  • Damm- und Verfüllbaustoff; Befestigungsmaterial, z.B. als Schüttmaterial für Straßen, Wege, Verkehrsflächen, Dämme, Schutzwälle, Verfüllungen, Hinterfüllungen, Baugrundverbesserungen, Bodenaustausch, Baustraßen, Überschüttung von Bauwerken, Befestigung von Betriebsflächen, mineralische Abdichtungen, Filter- und Sickerschichten usw.

Als GS Gleisschotter F1 erfüllt er zudem die Anforderungen an Schichten aus frostunempfindlichen Material (SfM).

In der Anwendung im klassifizierten Straßen-, im Gleis- sowie im Deponiebau sind jeweils gesonderte Regelungen zu beachten.


Geprüft, güteüberwacht, zertifiziert und mit dem Gütezeichen unseres Verbandes gekennzeichnet, dokumentiert der Hersteller die Konformität seines GS Gleisschotter mit den "Richtlinien für die Anwendung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen in Bayern", die über das LfU-Merkblatt 3.4/2 und den RC-Leitfaden hinaus bautechnische Eigenschaften wie die stoffliche Zusammensetzung, die Korngrößenverteilung, die Feststellung der Bodengruppe und der Frostempfindlichkeitsklasse einfordern. Kriterien, die es dem Anwender und Bauherren vor Ort erlauben, die Eignung der Recycling-Baustoffe für die jeweiligen Anwendungsbereiche sicher zu beurteilen.

Weitere technische Daten und Einzelheiten zu Qualitätskriterien finden Sie im Merkblatt "GS Gleisschotter ".