Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz - was ist zu tun?

 

 

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG) ist zum 01. Juni 2012 in Kraft getreten. Damit ergeben sich für alle Unternehmen, die in irgendeiner Form mit Abfällen zu tun haben, jeden Abfallerzeuger und Abfallbesitzer, neue Regelungen und Vorschriften. Vor allem für Betreiber von Aufbereitungsanlagen, Abbruchunternehmer, Erdbauunternehmer, Containerdienste usw. ergeben sich mit der Gesetzeseinführung neue Pflichten:



 

  • Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
  • Regelungen zur Beauftragung Dritter zum Sammeln oder Befördern von Abfällen
  • Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge (A-Schild)
  • Registerpflichten und vieles, vieles mehr

Bedenken Sie bitte, dass die Nicht-Beachtung der Vorschriften und Regelungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet wird und mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10.000 € belegt werden kann.

Für unsere Mitglieder haben wir alle wichtigen Punkte in unserer Zusammenfassung für die Baustoffaufbereitungsindustrie aufgelistet. Um Ihrer Anzeigepflicht nachzukommen, bieten wir Ihnen folgendes Formblatt an: Formblatt Anzeige nach KrWG.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte gerne an unsere Geschäftsstelle.