Baustoffrecycling im Blickwinkel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes!

Seit 01. Juni 2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft. Es regelt die Bewirtschaftung von Abfällen. Abfälle sind alle Materialien, denen man sich entledigen will oder muss. Das KrWG nimmt dabei insbesondere Abfallerzeuger und –besitzer in die Verantwortung, alle ihre Abfälle ordnungsgemäß und schadlos sowie möglichst hochwertig zu verwerten. Schadlos heißt dabei zum Schutz von Mensch, Umwelt und insbesondere von Boden und Grundwasser. Als ordnungsgemäß gilt die Verwertung, wenn sie im Sinne der Vorschriften des KrWG sowie aller anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie z.B. dem Wasserhaushaltsgesetz, der Gewerbeabfallverordnung, den landesspezifischen Abfallgesetzen usw. erfolgt.


Und nicht zuletzt besteht die Verpflichtung, möglichst hochwertig zu verwerten: d.h. Recycling vor stofflicher Verwertung (wie z.B. der Verfüllung) und vor allem Recycling vor Beseitigung auf einer Deponie (Abfallhierarchie).

 

Gerade in der Bauwirtschaft jedoch werden die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die betriebliche Praxis von den meisten Unternehmen nach wie vor unterschätzt.

Alle Bau- und Abbruchabfälle, Boden und Steine wie z.B. jeder Baugrubenaushub (soweit er nicht direkt am Ort der Entstehung wiederverwendet wird) stehen unter dem Anwendungsbereich des KrWG. Jeder Bauherr, Bauunternehmer, Transportunternehmer, Erdbau- und Abbruchunternehmer, Aufbereiter usw. findet sich immer in irgendeiner Form in der Position des Abfallerzeugers und/oder Abfallbesitzers i.S.d. KrWG und hat somit seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zu erfüllen. So ist bereits der Transport von Bauschutt und Baugrubenaushub anzeigepflichtig. Bei der Aufbereitung und Lagerung von mineralischen Abfällen, ob mobil oder stationär, müssen die genehmigungsrechtlichen Anforderungen nach den Bundesimmissionsschutzgesetzen eingehalten werden. Genehmigungsfreiheit besteht demnach i.d.R. nur für die Aufbereitung bzw. Lagerung von Abfällen am Ort der Entstehung und dies nur bis zu einer Dauer von längstens 12 Monaten. Register und Nachweise sind zu führen, Auskunftspflichten gegenüber den Behörden zu beachten uvm. Die Nichtbeachtung der Anforderungen des KrWG wird mit Ordnungswidrigkeiten und empfindlichen Bußgeldern geahndet.

Die Verpflichtungen für Abfallerzeuger und –besitzer enden aber nicht mit der Übergabe der Abfälle oder der Entsorgungstätigkeit an einen Subunternehmer, Aufbereiter oder Grubenbetreiber (Drittbeauftragung). Die Verantwortung bleibt immer bis zum endgültigen Abschluss der Verwertung bzw. bis zum abschließenden, schadlosen und ordnungsgemäßen Einbau - z.B. von Recyclingbaustoffen auf einer Baustelle - bei Abfallerzeuger und -besitzer. Die sorgfältige Auswahl von Subunternehmern und Entsorgungsbetrieben sowie die Prüfung, ob auch von diesen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, ist wichtiger denn je.

Geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Recyclingbaustoffe erfüllen alle Anforderungen an die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung i.S.d. KrWG. Recyclingbaustoffe sind ökologisch und ökonomisch sinnvoll, vielseitig einsetzbar, ersetzen Primärbaustoffe wie Sand, Kies oder Gestein und helfen so, unsere natürlichen Rohstoffressourcen effektiv und nachhaltig zu schonen.

Geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Recyclingbaustoffe sind umweltverträglich, den natürlichen Baustoffen gleichwertig (VOB) und aufgrund eindeutig definierter Anforderungen von hoher bautechnischer Qualität. Hervorragende Einbaueigenschaften, gute Verdichtbarkeit, hohe Standfestigkeit und Materialergiebigkeit gewährleisten dem Anwender deshalb viele, auch wirtschaftliche Vorteile.

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. hat mit seinen „Richtlinien für die Anwendung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen“ eine Grundlage geschaffen, die beginnend mit der Entstehung mineralischer Abfälle an der Baustelle, über die Aufbereitung selbst bis hin zur Verwertung an den jeweiligen Einbaustellen den Herstellern von Recyclingbaustoffen eine kompetente und praxisorientierte Hilfestellung gibt. Ein System aus Eignungsnachweis, werkseigener Produktionskontrolle (WPK) und Fremdüberwachung gewährleistet die Herstellung von Recyclingbaustoffen von hoher und gleichbleibender Qualität. Bei Erfüllung aller Anforderungen erhält der Hersteller zudem ein Produktzertifikat, das dem Anwender die Konformität dieser Recyclingbaustoffe mit den geltenden umwelt- und bautechnischen Anforderungen attestiert und somit einen sicheren und einfachen Einsatz von Recyclingbaustoffen ermöglicht.

Weitere Informationen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und zum Qualitätssicherungssystem des Baustoff Recycling bayern e.V. erhalten Sie jederzeit unter Tel. 089/55178-458 oder per Email info [at] baustoffrecycling-bayern [dot] de.