Qualitätsrichtlinien in Bayern

Richtlinie für die Qualitätssicherung von mineralischen Sekundärbaustoffen - QUBA - Qualitätsrichtlinie - GÜLTIG ab 01.10.2020; herausgegeben von QUBA Qualitätssicherung Sekundärbaustoffe GmbH, Bonn

Ergänzt wird die Richtlinie durch Merkblätter, die abgestimmt auf den Einsatzbereich (Straßenbau, Erd- und Tiefbau, Hochbau, Garten- und Landschaftsbau) und Baustoff (z.B. Frostschutschicht, Bankettmaterial, Schüttmaterial im Erdbau usw.) unter Berücksichtigung von bundesländerspezifischen Regelungen die im Rahmen der Güteüberwachung und Zertifizierung zu prüfenden bau- und umwelttechnischen Anforderungen sowie die einzuhaltenden Prüfintervalle in der Fremdüberwachung und Werkseigenen Produktionskontrolle aufzeigen.

Zielsetzung:
Sicherstellung einer hohen Qualität von mineralischen Sekundärbaustoffen, Verleihung eines Produktzertifikates (Qualitätssiegel)

Die aktuelle Fassung der Richtlinie sowie der Merkblätter Sie auf der QUBA-Seite unter https://www.quba-gmbh.org/downloads/ abrufen!

HINWEIS!!

Die Richtlinien des Baustoff Recycling Bayern e.V. (bis 30.09.2020) sind nicht mehr gültig! 

Ergänzende Regelwerke für Bayern:

  • Technische Regelwerke im Straßenbau (z.B. TL SoB-StB, TL BuB E-StB u.a. -> FGSV Verlag) sowie die Ergänzungen des StMB (z.B. ZTV wwG-StB)
    www.stmb.bayern.de/.../regelwerke/technischeregelwerke
     
  • RC-Leitfaden: Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken (RC-Leitfaden) in Bayern inkl. Verlängerung vom 28.12.2020 (bis 31.12.2023), ergänzt mit UMS vom 28.08.2019 (Az. 78b-U8754.2-2019-1-1, ergänzt durch das UMS vom 23.10.2019 Az. 78f-U8754.2-2019/1-5) mit Ergänzungen zu den Einbaukriterien  sowie Anpassung des Chlorid-Grenzwertes auf 250 mg/l

    - Neuer Anhang 1 - Einzuhaltende Richtwerte
     
  • ZTV wwG-StB By 05: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Lieferbedingungen für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau in Bayern, Ausgabe 2005, bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Straßenbauämtern betreuten Kreisstraßen. Änderungen zum 23.12.2020 (Inkraftgetreten am 30.12.2020)

  • UMS/Schreiben des Umweltministeriums vom 13.03.2013:
    Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen (RC-Leitfaden vs. Einzelfallprüfung)
     
  • Merkblatt für den umweltgerechten Einsatz von Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffen im nicht-öffentlichen Feld- und Waldwegebau zur Wegeinstandsetzung und zur Wegebefestigung:
    Anschreiben des Umweltministeriums zum Merkblatt "Waldwegebau" (Wichtig!)
    Merkblatt "Waldwegebau"
     
  • UMS/Schreiben des Umweltministerium vom 13.04.2016 zu Auslegungsfragen des RC-Leitfadens, Bernhard Gerstmayr (Auszug) "Prüfung der stofflichen Zusammensetzung gemäß RC-Leitfaden":

    "Die in Nr. 1 "Geltungsbereich" des RC-Leitfadens genannte TL Gestein-StB 04 enthält in Tabelle B. 1 auch Anforderungen an die bautechnische Eignung von RC-Materialien. In Nr. 3. 1  "Anforderungen Allgemeines" wird ausgeführt, dass bei der Anwendung des RC-Leitfadens auch die einschlägigen Regelwerke für die bautechnischen Anforderungen von Recycling-Baustoffen zu beachten sind. Bei der Verwendung von RC-Material ist somit nach unserer Auffassung  auch die stoffliche Zusammensetzung  zu prüfen. Die TL BUB E-StB enthält bautechnische  Anforderungen. Der Anteil von Fremdstoffen,  wie Holz, Gummi, Kunststoffen und Textilien darf 0, 2 Masseprozent nicht überschreiten. Der Massenanteil der Körnungen < 4 mm ist aufzuführen. Zu Glas und Metallen gibt es in diesen Regelungen bisher keine Grenzwerte (in der Diskussion sind derzeit Werte der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) von max. 5 Masseprozent für Glas und 2 Masseprozent für Metalle). Die Anteile von Glas und Metallen sind anzugeben. Der Gesamtgehalt an o.g. Fremdstoffen (max. 0, 2 Masseprozent), Glas und Metallen darf nach unserer Auffassung max. 1, 0 Masseprozent betragen."

  • LAGA M20 (1997), spätere Versionen wurden in Bayern nicht eingeführt) für Bodenmaterial (BM), Baggergut (BG) und Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen (BmF): Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen/Reststoffen in technischen Bauwerken - Technische Regeln

Publikationen/Links

Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

  • QUBA Daniel Rutte +49 89 21558288, rutte [at] quba-gmbh [dot] org (subject: QUBA%20Anfrage)
  • BRBayern Stefan Schmidmeyer +49 8441 788209-1, info [at] baustoffrecycling-bayern [dot] de (subject: Anfrage%3A%20Qualit%C3%A4tsrichtlinien%20in%20Bayern)
     
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