Einbaukriterien Recyclingbaustoffe

Mit Ihrem UMS vom 28.08.2019 (Az. 78b-U8754.2-2019-1-1, ergänzt durch das UMS vom 23.10.2019 Az. 78f-U8754.2-2019/1-5) führt das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) Erleichterungen für den Einbau von geprüften, güteüberwachten und zertifizierten Recyclingbaustoffen ein. Neben den bisher im bayerischen Recycling-Leitfaden (RC-Leitfaden) definierten Einbauweisen werden nun für
RW1-Materialien im offenen Einbau weitere Optionen eröffnet:

a) ohne Mengenbegrenzung im offenen Einbau
(UMS v. 28.08.2019 StMUV) (ohne Überdeckung oder wasserdurchlässig überdeckt, Durchsickerung möglich)

b) ohne Mengenbegrenzung im geschlossenen Einbau
(UMS v. 28.08.2019 StMUV) (wasserundurchlässig überdeckt, keine Durchsickerung möglich)

c) mit Mengenbegrenzung im uneingeschränkt offenen Einbau
(RC-Leitfaden Nr. 4.2) (ohne Überdeckung oder wasserdurchlässig überdeckt, Durchsickerung möglich)

d) mit Mengenbegrenzung im eingeschränkt offenen Einbau
RC-Leitfaden Nr. 4.2) (ohne Überdeckung oder wasserdurchlässig überdeckt,  Durchsickerung möglich)

EINBAU VON RW 2-MATERIAL

ohne Mengenbegrenzung mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen (RC-Leitfaden Nr. 4.3) (wasserundurchlässig, Durchsickerung weitgehend ausgeschlossen)

Bau von Straßen-, Wege- und Verkehrsflächen


Verwertungsverbot

RC-Leitfaden (2005) Nr. 4.1/ ZTV wwG By (2005) Nr. 7.1

  • in festgesetzten oder geplanten Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, soweit sie bereits wasserwirtschaftlich positiv beurteilt sind
  • direkt im Grundwasser
  • in Karstgebieten ohne ausreichende Deckschichten

 

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