19.09.2022 | PRÄSENZ - WORKSHOP in Bonn

WORKSHOP: ERSATZBAUSTOFFVERORDNUNG UND DEREN UMSETZUNG IM RECYCLINGBETRIEB

Zum 01.08.2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Höchste Zeit, sich als Anlagenbetreiber darauf vorzubereiten. Jeder Anlagenbetreiber (mobile Aufbereitungsanlagen, stationäre Aufbereitungsanlagen, Zwischenläger, sonstige Sammel-/Lagerplätze etc.) darf zukünftig nur noch im Sinne der Ersatzbaustoffverordnung güteüberwachte Ersatzbaustoffe herstellen und in Verkehr bringen. Auch der Bauherr als Verwender darf dann nur noch güteüberwachte Ersatzbaustoffe einbauen. Alternativen wie bisher die wasserrechtliche Erlaubnis im Einzelfall wird es nicht mehr geben.

  • Was ändert sich mit der Ersatzbaustoffverordnung für den Anlagenbetreiber?
  • Wo besteht noch Anpassungsbedarf? Welche Umstellungen im Anlagenbetrieb sind notwendig?
  • Wie muss oder kann ich meine Kunden bei der Umstellung auf die Ersatzbaustoffverordnung unterstützen?
  • Welche Anforderungen sind in die Praxis nicht umsetzbar?

und ein Vieles mehr an Fragen, die sich der Baustoffrecyclingbranche stellen.

Wir wollen diesen Workshop nutzen, um Antworten darauf zu finden und, wo nötig, gemeinsam Lösungsvorschläge für die Praxis zu erarbeiten.

Zielgruppe:
Aufbereiter, die in ihren stationären oder mit ihren mobilen Aufbereitungsanlagen Ersatzbaustoffe aus Bauschutt, Gleisschotter, Bodenaushub und anderen mineralischen Bauabfällen herstellen, als auch Betreiber von Zwischenläger

Weitere Informationen und Anmeldung hier!