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Newsletter Baustoff Recycling Bayern 09/2023

Der BRBayern informiert:

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist seit 01.08.2023 in Kraft. Damit verändern sich die Pflichten aller Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen. Ende August 2023 wurden zudem in Bayern die bayerischen FAQs zur EBV veröffentlicht, die viel Neues zum Thema "Abfallende", "Einbau auf kisiegen Deckschichten", "Erbringung des Eignungsnachweises" u.a. gebracht haben. 

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