Newsletter Baustoff Recycling Bayern 10/2023
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Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist seit 01.08.2023 in Kraft. Damit verändern sich die Pflichten aller Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen. Ende August 2023 wurden zudem in Bayern die bayerischen FAQs zur EBV veröffentlicht, die viel Neues zum Thema "Abfallende", "Einbau auf kisiegen Deckschichten", "Erbringung des Eignungsnachweises" u.a. gebracht haben.
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Hop oder Top! Hat das Baustoffrecycling in Bayern mit der Ersatzbaustoffverordnung noch eine Zukunft? Finden wir rechtzeitig praktikable Lösungen für die Verfüllung und die Deponierung von Bauabfällen! Wie geht es weiter in Bayern?
Der Stichtag zur Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung am 1. August 2023 rückt unaufhaltsam näher und wird für unsere Branchenunternehmen in der praktischen Umsetzung sicher noch einige Herausforderungen (aber auch Chancen!) bereithalten.
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BAUSTOFFRECYCLING: WIR LIEFERN QUALITÄTSGESICHERTE PRODUKTE, KEINE ABFÄLLE!
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In seiner ersten Präsidiumssitzung nach den Neuwahlen 2021 hat das Präsidium des Baustoff Recycling Bayern e.V. die beiden Stellvertreter des Präsidienten Matthias Moosleitner gewählt. Zu Stellvertretern gewählt wurden