Privater, gewerblicher und kommunaler Straßen-, Wege- und Verkehrsflächenbau sowie Erdbau (privat, gewerbl. komm.)

Für den Einsatz von Recyclingbaustoffen im privaten, gewerblichen und kommunalen (=Sonstigen) Straßen-, Wege- und Verkehrsflächenbau sowie Erdbau sind die Umweltverträglichkeit als auch die Bautauglichkeit nach den Anforderungen des bayerischen RC-Leitfadens - Bayern 2005 nachzuweisen. Nach Maßgabe des RC-Leitfadens dürfen Recyclingbaustoffe i.d.R. nur als geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Recyclingbaustoffe in Verkehr gebracht und in technischen Bauwerken eingesetzt werden.

Eine Verwertung von Recyclingbaustoffen, die die Anforderungen des RC-Leitfadens vollumfänglich erfüllt, ist ordnungsgemäß und schadlos i.S.d. Kreislaufwirtschaftsgesetzes (§ 7(2) KrWG). In diesen Fällen ist grundsätzlich kein wasserechtliches Verfahren erforderlich (StMUG UMS vom 13.03.2013).

Man unterscheidet i.d.R. zwischen folgenden Recyclingbaustoffen:


Der bayer. RC-Leitfaden regelt insbesondere die umwelttechnischen Anforderungen in Abhängigkeit der Einbauweise, dem Einbauort und dem Verwendungszweck. Die bautechnischen Kriterien richten sich nach den einschlägigen Regelungen des jeweiligen Anwendungsberiches. Der Baustoff Recycling Bayern e.V. hat in seinen "Richtlinien für die Anwendung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen in Bayern (Richtlinien - BRBayern)" die unterschiedlichen Anforderungen zusammengefasst und präzisiert.

 

 

Geprüfte, güteüberwachte und nach den Richtlinien des Baustoff Recycling Bayern e.V. zertifizierte RC-Baustoffe erfüllen nachweislich alle bautechnischen und umweltrelevanten Anforderungen!

 

Anmerkung zur Einzelfallprüfung - Wasserrechtlichen Erlaubnis: 
Sollen Recyclingbaustoffe nicht nach den Vorgaben des RC-Leitfadens in Verkehr gebracht werden, ist in allen Fällen zwingend vor dem Einbau für jeden Einbauort eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Behörde einzuholen (Einzelfallprüfung - StMUG UMS vom 13.03.2013)!