Staatlicher (klassifizierter) Straßen-, Wege- und Verkehrsflächenbau sowie Erdbau

Als Staatlichen (klassifizierten) Straßen-, Wege- und Verkehrsflächenbau sowie Erdbau bezeichnet man alle Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen. 

Für die Herstellung von Oberbauschichten sind dabei die TL SoB-StB i.V.m. den ZTV SoB-StB zu beachten für

Für die Herstelltung von Erdbauwerken (Unterbau sowie begleitender Erdbau wie z.B. Dämme und Schutzwälle etc.) gelten die Regelungen der
TL BuB E-StB  i.V.m. den ZTV E-StB für Bankettmaterial, mineralische Abdichtungen, Sicker- und Filterschichten, die Hinterfüllung von Baugruben, Bauwerken und Leitungs- und Kanalgräben, die Überschüttung von Bauwerken, die Errichtung von Dämmen, Rampen, Schutzwällen und Baustrassen und Maßnahmen zur Verbesserung von wenig tragfähigem Untergrund und Unterbau (z.B. Bodenaustausch).


Unterschieden werden hierbei


Des weiteren ist bei der Befüllung von Gabionenkörben die TL Gab-StB By 11 -Teil 1 zu berücksichtigen.

Die TL SoB-StB, die TL BuB E-StB sowie die TL Gab-StB By 11 beinhalten jeweils die bau- und umwelttechnischen Anforderungen an Böden und Baustoffe/Baustoffgemische sowie die Regelungen zur Prüfung und Güteüberwachung.  Hinsichtlich der umwelttechnischen Anforderungen ist die ZTV wwG-StB 05 By in Bayern einschlägig.

 

Geprüfte, güteüberwachte und nach den Richtlinien des Baustoff Recycling Bayern e.V. zertifizierte RC-Baustoffe erfüllen nachweislich ALLE gestellten bau- und umwelttechnischen Anforderungen!