Recyclingbaustoffe - Kurz & bündig

Recyclingbaustoffe

Ohne Gütesicherung kein Einbau: Recyclingbaustoffe müssen geprüft und güteüberwacht werden, auch bei mobiler Aufbereitung und direkter, "baustelleninterner" Verwendung der Recyclingbaustoffe auf derselben Baustelle.

"Ich baue ja nur die Recyclingbaustoffe ein, die ich auf meiner Baustelle selbst hergstellt haben. Dafür brauche ich keine Untersuchung oder Güteüberwachung." Das glauben viele, aber das ist falsch, rechtswidrig und gefährlich für alle Beteiligten.

Sobald eine Aufbereitung (z.B. Brechen, Sieben, Sortieren) von Bauschutt stattfindet, muss eine Gütesicherung nach Ersatzbaustoffverordnung durchgeführt werden, auch wenn das Material auf derselben Baustelle wieder eingebaut wird. Es dürfen nur güteüberwachte Recyclingbaustoffe eingebaut werden!

Recyclingbaustoffe, die bei Abbruch und anderen Bautätigkeiten auf der Baustelle (Entstehungsort) aufbereitet und dort wieder eingebaut werden, sind mineralische Ersatzbaustoffe (MEB), deren Einsatz ist seit 01.08.2023 bundesweit einheitlich  durch die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) geregelt ist. Für alle aufbereiteten mineralischen Ersatzbaustoffe ist die Güteüberwachung (bestehend aus Eignungsnachweis, Werkseigener Produktionskontrolle und Fremdüberwachung) verpflichtend durchzuführen – auch bei einer mobilen Aufbereitung direkt auf der Baustelle. 

Auch die „baustelleninterne Verwendung“ der dabei hergestellten Recyclingbaustoffe ist da keine Ausnahme!

Und für den Bauherren oder die bauausführenden Unternehmen als Verwender von Recyclingbaustoffen gilt: Nur güteüberwachte Recyclingbaustoffe dürfen verwendet werden!

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 26 EBV).