Neue Einbauregeln erleichtern den Einsatz von Recyclingbaustoffen in Bayern!

#Baustoffrecycling in Bayern #Einbau von Recyclingbaustoffen

Mit Ihrem UMS vom 28.08.2019 (Az. 78b-U8754.2-2019-1-1, ergänzt durch das UMS vom 23.10.2019 Az. 78f-U8754.2-2019/1-5) führt das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) Erleichterungen für den Einbau von geprüften, güteüberwachten und zertifizierten Recyclingbaustoffen ein. Neben den bisher im bayerischen Recycling-Leitfaden (RC-Leitfaden) definierten Einbauweisen werden nun für RW1-Materialien im offenen Einbau weitere Optionen eröffnet:

  1. Werden Recycling-Baustoffe in technische Bauwerke eingebaut, ist ein offener Einbau von RW1-Material ohne Mengenbegrenzung möglich, sofern der Abstand zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand [zeHGW] mindestens 1 m aufweist und das RC-Material höchstens in einer Dicke von 1 m eingebaut wird. Unter diesen Umständen werden an die grundwasserschutzende Deckschicht keine gesonderten Anforderungen gestellt, eine wirksame (ggf. technisch hergestellte) Sorptionsschicht ist nicht erforderlich.
     
  2. Die in Nr. 4.2 des RC-Leitfadens für den "offenen Einbau" geforderten Mengenbeschränkungen (bis max. 5.000 m³ bzw. bis max. 10.000 m³) gelten nur für die offene Bauweise (= wasserdurchlässig überdeckt, durchsickerbar). In einer geschlossenen Bauweise (=unter versiegelten, befestigten Flächen wie z.B. unter Parkplätzen, Hallenbauten usw., d.h. ohne Durchsickerung) ist der Einbau von RW1-Material ohne Mengenbeschränkungen möglich, wenn ein Abstand von mindestens 1 m zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand [zeHGW] eingehalten werden kann. Auch bei dieser Einbauvariante werden an die grundwasserschützende Deckschicht ebenfalls keine gesonderten Anforderungen gestellt.
     
  3. Die unter Nr. 4.2 des RC-Leitfadens genannte Bedingung für den Einbau im "engen räumlichen Bezug" ist der Begriff des "engen räumlichen Bezugs" einer Baumaßnahme zudem grundsätzlich auf das Einzelbauvorhaben und dessen unmittelbare Umgebung und nicht nach bauplanungsrechtlichen Festlegungen zu beurteilen.

Desweiteren wird der Grenzwert für Chlorid nunmehr auch für Recycling-Baustoffe (RW1) auf den Wert von 250 mg/l festgelegt.

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. begrüßt diese neuen Festlegungen sehr. Sie sind ein weiterer, wichtiger Schritt, um den Einsatz von Recyclingbaustoffen in Bayern zu fördern.

Die o.g. Einbaukriterien haben wir in einem Merkblatt übersichtlich zusammengefasst:
Download -> Einbaukriterien für Recycling-Baustoffe

Die betreffenden UMS können Sie auf Anfrage gerne über unsere Geschäftsstelle erhalten.