MANTELVERORDNUNG VOM BUNDESRAT VERABSCHIEDET

Baustoffe der Zukunft
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Mantelverordnung (Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die Neufassung der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) sowie die Änderung der Deponieverordnung (DepV) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)) zugestimmt. Die von Bayern geforderte Länderöffnungsklausel zur Verfüllung wurde aufgenommen.

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Mit der Mantelverordnung, d.h. mehreren aufeinander abgestimmten Verordnungen, werden einheitliche Regelungen darüber getroffen, wie mineralische Abfälle - z.B. Bauschutt - bestmöglich zu verwerten sind.

Weiter Informationen:

bvse - Pressemeldung 25.06.2021

Bundesrat - Beschluss vom 25.06.2021 (BundesratKompakt)