bvse setzt sich für Nachbesserung der Mantelverordnung ein

Ersatzbaustoffverordnung - Mantelverordnung
"Wir sehen die Mantelverordnung so noch nicht auf der Zielgeraden. Mit den Beschlüssen des Bundesrates vom 06.11.2020 wurden unsere wesentlichen Kritikpunkte nicht berücksichtigt. Dies betrifft sowohl den Produktstatus für Ersatzbaustoffe wie auch eine Länderöffnungsklausel für die Verfüllung von Abgrabungen und ein einheitliches Analyseverfahren sowohl für Recycling, Verfüllung und Deponierung von mineralischen Abfällen", so fasst bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbandes Mineralik Jürgen Weber die Ergebnisse der jüngsten Vorstandsberatung zusammen.

Es liegt nach Auffassung des bvse auf der Hand, dass dies für private, aber auch für gewerbliche Bauherren und für die Öffentliche Hand, als einen der größten Auftraggeber in der Bauwirtschaft, zu massiven finanziellen Belastungen führen wird. "Ein kostengünstiges, bezahlbares sowie nachhaltiges Bauen wird mit den Beschlüssen des Bundesrates in Frage gestellt und der Bauwirtschaft als letzten verbleibenden Konjunkturmotor in einem durch die Corona-Pandemie auf noch längere Zeit geschwächtem wirtschaftlichen Umfeld unnötig Steine in den Weg gelegt", lautet das Fazit von Jürgen Weber.

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