03.03.2023 | ONLINE QUBA-Fortbildung: EBV in der Praxis II: Güteüberwachung von Ersatzbaustoffen (2 UE)

Info und Anmeldung

Beschreibung:
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) tritt am 01.08.2023 in Kraft. Alle Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen dürfen als Hersteller von Ersatzbaustoffen (z.B. Recyclingbaustoffe, Bodenmaterial usw.) diese dann nur noch in Verkehr bringen (d.h. an Kunden veräußern, auf Baustellen einbauen), wenn sie die Anforderungen der EBV (Annahmekontrolle, Güteüberwachung, Klassifizierung, Dokumentation) vollumfänglich erfüllen. Bauherren und (Bau-)Unternehmen als Verwender dieser Ersatzbaustoffe dürfen diese auch nur dann noch in ihre technischen Bauwerke (z.B. Straßen, Wege, Dämme, Wälle, Gebäude, Baustraßen usw.) einbauen, wenn diese Ersatzbaustoffe gemäß der EBV güteüberwacht, klassifiziert, dokumentiert und die entsprechenden Einbauweisen eingehalten werden.

Das zweite Seminarmodul der Reihe „EBV in der Praxis: Modul 2 – Güteüberwachung von Ersatzbaustoffen“ erklärt die Anforderungen an die Güteüberwachung (Eignungsnachweis, Werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung, Klassifizierung, Dokumentation) für die stationäre als auch die mobile Aufbereitung (z.B. auf der Baustelle) in der Verantwortung des Herstellers (Anlagenbetreibers) und gibt Tipps für die Umsetzung in der betrieblichen Praxis.

Zielgruppe
Mobile und stationäre Baustoffaufbereiter, Baustoffrecyclingunternehmen, Bodenbehandlungsanlagen, Mitarbeiter von Prüfstellen, Behördenvertreter

Inhalt:               
EBV in der Praxis: Güteüberwachung von Ersatzbaustoffen
- Grundlagen, gesetzlichen Anforderungen
- Unterschiede zwischen mobiler und stationärer Aufbereitung
- praktische Umsetzung

Dozenten:
Stefan Schmidmeyer, Geschäftsführer bvse-FV Mineralik, Bonn

Hinweis:
Das Modul 2 – Güteüberwachung von Ersatzbaustoffen wird als Fortbildungsmodul mit 2 UE für den Nachweis der Sachkunde von der QUBA anerkannt. Für den Nachweis der Sachkunde für die für die Qualitätssicherung verantwortliche Person gemäß QUBA-Richtlinie Anhang 4.1 Nr. 1 ist eine regelmäßige Fortbildung erforderlich. Für die Verleihung des QUBA-Qualitätssiegels ist der Nachweis der Sachkunde eine wesentliche Voraussetzung.

Info und Anmeldung