Newsletter 2013/02 - 29.04.2013

Grüß Gott,

hier ist der Newsletter 2013/02 vom  29.04.2013 für alle Freunde und Mitglieder des Baustoff Recycling Bayern e.V.:

 

Entsorgungsnotstand Bau?

Können wir die ungeheuren Massen an mineralischen Abfällen, insbesondere Bauschutt und Bodenmaterial, zukünftig überhaupt noch entsorgen und wenn ja, zu welchen Kosten?

Nicht nur der Entwurf zur Mantelverordnung - wie auf dem Baustoff Recycling Forum 2013 in Augsburg ausgiebig diskutiert wurde - birgt große Risiken für die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Bodenmaterial. Alle Beteiligten sind deshalb mehr denn je aufgefordert, sinnvolle, das Recycling fördernde und vor allem an der Praxis orientierte Lösungen zu suchen.

Nicht nur, denn auch heute bereits kämpfen Unternehmen und Bauherren darum, ortsnahe und bezahlbare Entsorgungsmöglichkeiten aufzutun. Aber

  • Deponiekapazitäten fehlen und neue Deponien zu schaffen, scheitert am vehementen gesellschaftlichen und politischen Widerstand
  • die Verwertung in Gruben und Brüchen ist in Misskredit geraten, die Auflagen werden höher, die Verwertungsmöglichkeiten schwinden.

Auf der anderen Seite aber wird das Recycling und der Einsatz von geprüften, güteüberwachten und zertifizierten Recyclingbaustoffen - als ökologisch und ökonomisch sinnvollste Variante - immer noch zu wenig akzeptiert und genutzt. Nach wie vor wird aus unserer Sicht gerade die Öffentliche Hand als größter Auftraggeber in der Bauwirtschaft nicht ihrer Vorbildfunktion (Bay. AbfG, KrWG) gerecht: Recyclingbaustoffe werden abgelehnt, bei Aufträgen ausgeschlossen, der Grundsatz der Produktneutralen Ausschreibung immer noch zu oft missachtet ...

Wesentliche Voraussetzung für ein Gelingen der Kreislaufwirtschaft am Bau wird aber der gesteigerte Einsatz von qualitätsgeprüften Recyclingbaustoffen sein. Hier müssen Resontiments abgebaut werden und die Nachfrage nach Recyclingbaustoffen gezielt gefördert und gesteigert werden.

 

  

 

  

Vollzugshinweis zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und zur Gewerbeabfallverordnung (StMUG Schreiben vom 13.03.2013)

Wasserrechtliche Erlaubins (Einzelfallprüfung) oder RC-Leitfaden!

Bereits am 27.02.2013 hat Herr MR Otto Bischlager vom StMUG im Rahmen des Baustoff Recycling Forums 2013 in Augsburg darauf hingewiesen, dass die zuständigen Behörden gemäß KrWG (§ 47 Abs. 2) verpflichtet sind,

  • stationäre und mobile Anlagen
  • Unternehmen, die Abfälle entsorgen, und
  • Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

regelmäßig und angemessen zu überprüfen. In einem Schreiben vom 13.03.2013 an alle Kreisverwaltungsbehörden hat das StMUG dies nun für den Bereich der Verwertung von Bauschutt und Recyclingbaustoffen in technischen Bauwerken konkretisiert: 

 

  1. Bauschutt und Straßenaufbruch sind danach unaufbereitet i.d.R. nicht für eine Verwertung in technischen Bauwerken geeignet!
  2. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle müssen auf Grundlage der Gewerbeabfallverordnung für eine schadlose, ordnungsgemäße und möglichst hochwertige Verwertung einer geeigneten Aufbereitungsanlage zugeführt werden.
  3. Werden Recycling-Baustoffe (RC-Baustoffe) entsprechend dem bayerischen Leitfaden "Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen/Bauschutt in technischen Bauwerken" ("RC-Leitfaden") als geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Recyclingbaustoffe in Verkehr gebracht und in technischen Bauwerken eingesetzt, ist in der Regel keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit zu erwarten und deshalb in diesen Fällen grundsätzlich kein wasserrechtliches Verfahren erforderlich.
  4. Wird nicht nach den Vorgaben des Leitfadens vorgegangen, ist eine nachteilige Veränderung eines Gewässers grundsätzlich anzunehmen und eine wasserrechtliche Zulassung (Einzelfallprüfung) vor dem Einbau der Recyclingbaustoffe einzuholen.

 

Eine Einzelfallprüfung - vor dem Einbau, für jede Einbaustelle einzeln, unabhängig von der einzubringenden Menge - ist aufwendig und zeitraubend. Der bayerische RC-Leitfaden dagegen stellt sich dazu als praxisorientierte und auch einzig wirtschaftliche Alternative dar!

 

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. hat mit seinen "Richtlinien für die Anwendung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen in Bayern" für alle Hersteller und Anwender eine kompetente, umfassende und praktikable Hilfestellung und Handlungsanleitung erstellt. Das System aus Eignungsnachweis, werkseigener Produktionskontrolle (WPK) und Fremdüberwachung gewährleistet die Herstellung von Recyclingbaustoffen mit sehr hoher und gleichbleibender Qualität. Bei Erfüllung aller Anforderungen erhält der Hersteller zudem ein Produktzertifikat, dass dem Anwender die Konformität dieser Recyclingbaustoffe mit den geltenden umwelt-, aber auch bautechnischen Anforderungen attestiert und somit einen sicheren und einfachen Einsatz von Recyclingbaustoffen ermöglicht.

Weitere Infos auf unserer Internetseite unter www.baustoffrecycling-bayern.de oder unter tel. 089/55178-458!

 

  

Grundkurs "Güteüberwachung" - 05. Juni 2013, Ingolstadt

Einzelfallprüfung - Wasserrechtliche Erlaubnis?

Anforderungen des RC-Leitfadens?

Bau- und umwelttechnische Eigenschaften?

Qualitätssicherung und Zertifizierung?

KrWG - GewAbfV?

 

 

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. veranstaltet für alle Baustoffaufbereiter, Bauunternehmen, Abbruch- und Erdbauunternehmen und Transporteure von mineralischen Abfällen und Recyclingbaustoffen am  

05. Juni 2013 in Ingolstadt, NH Ambassador Hotel, Goethestraße 153

einen Grundkurs "Güteüberwachung". Das Seminar ermöglicht es Ihnen, Ihrem Personal an den Aufbereitungsanlagen und den für die Güteüberwachung Verantwortlichen die für die Qualitätssicherung von Recyclingbaustoffen notwendige Fachkunde zu erwerben.

 

Im Seminar werden folgende Themen behandelt (Programm)

 
  • die gesetzlichen Grundlagen und Regelungen 
  • die Richtlinen zur Anwendung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen
  • die Durchführung von Eignungstest, Eigen- und Fremdüberwachung
  • das internetgestützte System zur Güteüberwachung (WMS)
     
Im Seminarblock "Gesetzliche Grundlagen und Regelungen" erhalten sie zudem einen Überblick über die Neuerungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (01.06.2012) und deren Auswirkungen auf Abbruch-, Erdbau- und Recyclingunternehmen sowie Hinweise auf den aktuellen Handlungsbedarf in Ihren Unternehmen. 

 

Anmeldungen sind ab sofort möglich --> Anmeldeformular!