Newsletter 2012/04 - 14.08.2012

Grüß Gott,

hier ist der Newsletter 2012/4 für alle Freunde und Mitglieder des Baustoff Recycling Bayern e.V.:

 

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. startet im September wieder sein Seminarprogramm 2012/2013 und lädt Sie recht herzlich dazu ein! 

Grundkurs "Güteüberwachung" (25.09.2012 in München, 24.10.2012 in Nürnberg)

Am 25. September 2012 in München und am 24. Oktober 2012 in Nürnberg bieten wir wieder das Seminar  Grundkurs "Güteüberwachung" an. Der Grundkurs ermöglicht es Ihnen, Ihrem Personal an den Aufbereitungsanlagen und den für die Güteüberwachung Verantwortlichen die für die Qualitätssicherung von Recyclingbaustoffen geforderte Fachkunde zu erwerben.

Im Seminarblock "Gesetzliche Grundlagen und Regelungen" erhalten Sie zudem eine Übersicht über die Neuerungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und ihre Auswirkungen auf Bau-, Abbruch-, Erdbau-  und Recyclingunternehmen.

Im Seminar werden folgende Themen zur Güteüberwachung behandelt:

  • die gesetzlichen Grundlagen und Regelungen
  • die Richtlinien des Baustoff Recycling Bayern und ihre Anwendung
  • Eignungstest, Eigen- und Fremdüberwachung
  • internetgestützte Werkseigene Produktionskontrolle (WMS)

Das Programm der Seminare finden sie hier.

Die Anmeldung ist ab sofort möglich. --> Anmeldung

 

"Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz - was kommt auf die Baubranche zu?" (28. September 2012 in Holzhausen am Ammersee)

Recyclingbetriebe, Abbruch- und Erdbauunternehmen, Bauunternehmen und Bauherren - kurz gesagt jeder, der mit mineralischen Abfällen, wie Bauschutt oder Erdaushub, zu tun hat, diese behandelt, aufbereitet oder transportiert, diese verwerten oder beseitigen muss und will - ist unmittelbar vom neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz betroffen.

Wie also damit umgehen? Was ist zu tun?

Gemeinsam mit Frau Dr. Birgit Stede aus Landsberg am Lech laden wir Sie deshalb am 28. September 2012 ein nach Holzhausen am Ammersee. In diesem 1/2-tägigen Seminar informieren wir Sie über die Auswirkungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf alle am Bau Beteiligten. Wir zeigen Ihnen auf, was sich für Sie ändert und welche neue Pflichten Sie zu erfüllen haben. Und, wir geben Ihnen praktische Hinweise für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Themen:

  • Welche Materialien sind Abfall, welche Produkt?
  • Vorrang des Recycling,  zukünftige Stellung der Verfüllung - Abfallhierarchie
  • Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Makler und Händler
  • Betriebsbeauftragter für Abfall
  • Auswahl des zuverlässigen Entsorgers
  • Nachweis- und Registerpflichten
  • Anforderungen an den Transport (Anzeige- und Erlaubnispflicht, Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge)
  • Gefahren bei unsachgemäßer Entsorgung

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier!

 

Besuchen Sie auch regelmäßig unsere Internetseite unter www.baustoffrecycling-bayern.de . Hier finden Sie aktuelle Meldungen, Veranstaltungshinweise uvm..