Newsletter 2012/03 - 02.07.2012

Grüß Gott,

hier ist der Newsletter an alle Mitglieder und Freunde des Baustoff Recycling Bayern e.V.:

Vom Wert der Bauabfälle - Termin  mit dem neuen LfU-Präsident Herr Claus Kumutat

Beste Gelegenheit einen typischen Betrieb der Baustoffrecyclingbranche kennen zu lernen, bot sich für Claus Kumutat sowie einige seiner Mitarbeiter bei der Firma Osterried Erdbewegungen und Containerservice GmbH. In deren Bauschuttaufbereitungsanlage in Freienried bei Eurasburg demonstrierten Wolfgang Fuchs (2. Präsident, Obmann Güteausschuss im Fachverband Baustoff Recycling Bayern e.V.), BRBy-Präsidiumsmitglied Andreas Thaler, Firmenchef Robert Osterried sowie BRBy-Geschäftsführer Stefan Schmidmeyer wie in der Praxis die gesetzlich geforderte, ordnungsgemäße und schadlose Verwertung mineralischer Abfälle, beispielsweise Bauschutt oder Bodenaushub, funktionieren kann.

Bereits heute, so erfuhren LfU-Präsident Kumutat und seine Begleiter, stellen Recyclingbaustoffe für alle Bauherren eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Alternative zu Primär-Rohstoffen wie Sand, Kies und Schotter dar. Zudem sind sie ein wichtiger Baustein für eine ressourcenschonend und nachhaltig agierende Bauwirtschaft. Die Herstellung, Qualitätssicherung, Zertifizierung und die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten dieser Recyclingbaustoffe - beispielsweise im Straßen-, Wege-, Verkehrsflächen-, Hoch-, Tief- und Erdbau - waren unter anderem auch Thema der anschließenden Besprechnung, zu der der Baustoff Recycling Bayern e.V. eingeladen hatte.

 

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. im Bayerischen Landtag

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. war am 13. Juni 2012 zu Gast im bayerischen Landtag.

Auf Einladung von Herrn Klaus Dieter Breitschwert, MdL, dem Vorsitzenden des Parlamentskreises Mittelstand der CSU-Fraktion stellte Herr Matthias Moosleitner (Präsident) die Bedeutung von Recyclingbaustoffen für eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Ent- und Versorung der Bauwirtschaft dar. Herr Stefan Schmidmeyer (GF) zeigte anschließend eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten im Straßen-, Wege- und Verkehrsflächenbau sowie Erdbau auf. Er machte deutlich, dass durch den Einsatz von geprüften, güteüberwachten und zertifizierten Recyclingbaustoffen umweltfreundlich und mit hoher bautechnischer Qualität gebaut werden kann. Er stellte weiterhin an Beispielen aus der Praxis dar, dass mit Recyclingbaustoffen i.d.R. sehr wirtschaftliche, d.h. auch kostengünstige, Bauweisen möglich sind. 

Zur Förderung des Recycling, zur Steigerung der Akzeptanz für und Stärkung der Nachfrage nach qualitätsgesicherten Recyclingbaustoffen ist es aber unabdingbar, dass gerade

  • die Öffentliche Hand die ökologischen und ökonomischen Potentiale von Recyclingbaustoffen erkennt und im Beschaffungswesen aktiv nutzt, 
  • ihrer Vorbildfunktion nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem bayerischen Abfallgesetz tatsächlich wahrnimmt,
  • der Grundsatz der Produktneutralen Ausschreibung in allen Wirtschaftsbereichen gemäß der VOB ausnahmslos verwirklicht und die offensichtliche Bevorzugung natürlicher Baustoffe beendet wird sowie
  • bestehende gesetzliche Vorschriften und Regelungen einheitlich vollzogen werden.

In der anschließenden Diskussion zeigten sich die Anwesenden überrascht von den ökologisch und vor allem ökonomischen Potentialen von Recyclingbaustoffen. Im Ergebnis stellte man fest, dass Recyclingbaustoffe ein wichtiger Bestandteil in der Öffentlichen Beschaffung sein werden vor allem, da sie es ermöglichen, auch in Zukunft eine funktionierende, ordnungsgemäße, schadlose und insbesondere bezahlbare Verwertung von mineralischen Abfällen sicherzustellen. Zudem tragen sie wesentlich dazu bei, die umweltpolitischen Zielsetzungen (mehr Recycling - weniger Beseitigung, geschlossene Stoffkreisläufe, nachhaltiges Wirtschaften und Bauen, Verringerung des Flächenverbrauchs, Reduzierung von Umweltbelastungen usw.) zu realisieren.

Herr Breitschwert bedankte sich zum Abschluß bei allen Anwesenden, bekräftigte die Bedeutung des Recycling sowie die Notwendigkeit, gerade das Öffentliche Beschaffungswesen aktiv einzubinden, und sagte seine weitere persönliche Unterstützung zu.

 

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Zum 01. juni 2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Gerade auch für die Bauwirtschaft - Bauunternehmen, Abbruch- und Erdbauunternehmen, Tranportunternehmen, Aufbereitungsbetriebe u.v.m. - ergeben sich neue Pflichten und Anforderungen.  Zu nennen sind hier Begriffe wie Abfallhierarchie, Grundpflichten von Abfallerzeuger und -besitzer, Drittbeauftragung, Anzeige- und Erlaubnispflicht, Kennzeichnungsplicht (A-Schild) usw.  Zu beachten ist, dass die Missachtung dieser neuen Vorschriften sehr schnell zu Verhängung von Bußgeldern von bis zu 10.000 € führen kann.

Im Rahmen unserer Rundschreiben haben wir unsere Mitglieder darüber bereits umfangreich informiert.

 

Kurzmeldungen:

TL Gab-StB  Auf Intervention des Baustoff Recycling Bayern e.V. wurde der Ausschluss von Recyclingbaustoffen als Befüllmaterialien für Gabionen im Straßenbau zurückgenommen. Gemäß den Technischen Lieferbedingungen für Gabionen im Strassenbau sind ab sofort auch Recyclingbaustoffe - insbesondere sortenreiner RC-Beton oder gebrauchtes Gesteinsmaterial, aufbereiteter Gleisschotter und industrielle Nebenprodukte - zulässig (OBB vom 09.05.2012, allmbl 2012-07 vom 29.06.2012).

Anlagenüberwachung/Kostenverzeichnis Das Kostenverzeichnis zur Anlagenüberwachung vom 01.06.2010 und damit die wesentlichen Gebührenerhöhungen wurden wieder  zurückgenommen. Für die Anlagenüberwachung gelten wieder die alten Tarife soweit die Anlagenüberwachung vom fachtechnischen Personal des Landratsamtes vorgenommen wird.

 

Grundkurs "Güteüberwachung"

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. bietet  am 25. September 2012 in München und am 24. Oktober 2012 in Nürnberg je ein Seminar Grundkurs "Güteüberwachung" an. Der Grundkurs ermöglicht es Ihnen, Ihrem Personal an den Aufbereitungsanlagen und den für die Güteüberwachung Verantwortlichen die für die Qualitätssicherung von Recyclingbaustoffen geforderte Fachkunde zu erwerben.

Im Seminarblock "Gesetzliche Grundlagen und Regelungen" erhalten Sie zudem eine Übersicht über die Neuerungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und ihre Auswirkungen auf Bau-, Abbruch-, Erdbau-  und Recyclingunternehmen.

Im Seminar werden folgende Themen zur Güteüberwachung behandelt:

  • die gesetzlichen Grundlagen und Regelungen
  • die Richtlinien des Baustoff Recycling Bayern und ihre Anwendung
  • Eignungstest, Eigen- und Fremdüberwachung
  • internetgestützte Werkseigene Produktionskontrolle (WMS)

Das Programm der Seminare finden sie hier.

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