Newsletter 2011/03

Grüß Gott,

heir ist der Newsletter 2011/03 an alle Mitglieder und Freunde des Baustoff Recycling Bayern e.V.. Kurz vor der Urlaubszeit möchten wir Sie noch mit einigen aktuellen Informationen versorgen:

 

Grundkurs "Güteüberwachung"

Der Baustoff Recycling Bayern veranstaltet im September die ersten beiden Grundkurse "Güteüberwachung". Diese Kurse ermöglichen es dem Personal an Aufbereitungsanlagen und den für die Güteüberwachung Verantwortlichen die für die Fremdüberwachung geforderte Fachkunde zu erwerben.

Der "Grundkurs Güteüberwachung" behandelt unter anderem folgende Themen:

  • die gesetzlichen Grundlagen und Regelungen
  • die Richtlinien des Baustoff Recycling Bayern und ihre Anwendung
  • Eignungstest, Eigen- und Fremdüberwachung
  • Internetgestützte Werkseigene Produktionskontrolle

Die ersten beiden Seminare finden statt:

am 27.09.2011 in München

am 29.09.2011 in Nürnberg

Weitere Details finden Sie in unter Veranstaltungen.

Angesprochen sind dazu nicht nur unsere Mitglieder, sondern auch Behördenvertreter und Mitarbeiter von  Unternehmen, die nicht Mitglied in unserem Verband sind.

 

 

Verleihung des Gütezeichens

Immer mehr Unternehmen schließen sich der Qualitätssicherung nach den BRBayern Richtlinien an und dokumentieren gegenüber Ihren Kunden, den Behörden und der Öffentlichkeit die Umweltverträglichkeit und Konformität ihrer Recyclingbaustoffe mit den geltenden Regelungen. Dies schafft bei Anwendern wie Behörden Sicherheit und Vertrauen und fördert so die Akzeptanz und Marktfähigkeit von Ersatz- bzw. Recyclingbaustoffen.

Das Recht, Ihre Recyclingbaustoffe mit dem Gütezeichen zu kennzeichnen, wurde verliehen an: 

Abfallwirtschaftsbetrieb des Lk Fürstenfeldbruck, 82256 Fürstenfeldbruck

Schickert GmbH, 91056 Erlangen

Herzlichen Glückwunsch!

 

Liste der Unternehmen, denen das Gütezeichen verliehen wurde:

Die Fa. Thaler-Recycling Neusäß besitzt zudem das Zertifikat für ihre RC- Baustoffe gemäß der TL BuB E-StB 09, die Fa. CUP Recycling GmbH Alzenau das Zertifikat für ihre RC-Baustoffe (einschließlich der oberen FSS) gemäß der TL SoB-StB.

 

Sicherheitsleistungen für Bauschuttaufbereitungsanlagen nach BImSchG

In den letzten Wochen häufen sich in den Betrieben die Aufforderungen von Seiten der zuständigen Behörden, Sicherheitsleistungen für Abfalllager (z.B. Bauschutt, Ausbauasphalt etc.) zu erbringen. Grund dafür ist die Änderung des BImSchG hinsichtlich der Erfüllung der Nachsorgepflichten nach § 5 Abs. 3 BImSchG. Betroffen sind nicht nur neue Genehmigungs- bzw. Änderungsgenehmigungsverfahren, sondern auch alle bereits bestehenden Anlagen.

Oftmals wird die Höhe der geforderten Sicherheitsleistung zum Problem: erhöhte Zinsbelastung, Einschränkung der Liquidität, Reduzierung des zur Verfügung stehenden Kreditrahmes usw.

Wie ist die Sicherheitsleistung zu berechnen? Wie ist sie zu erbringen? Wie kann ich die o.g. negativen Auswirkungen verhindern bzw. abmildern?

Das Merkblatt "Sicherheitsleistung BImSchG" gibt Ihnen Erklärungen, Hinweise und Unterstützung zu diesem Themenbereich.

Das Merkblatt zum Download finden Sie hier. Weitere Informationen und Hilfe erhalten Sie selbstverständlich in unserer Geschäftsstelle.

 

Landratsamt Neustadt a.d. Aisch - Vollzug des bayerischen RC-Leitfadens

Am 26.07.2011 hat das Landratsamt Neustadt a.d. Aisch die ansässigen Unternehmen darüber informiert, wie zukünftig der Einsatz und die Verwendung von Bauschutt und Recyclingbaustoffen im Straßen-, Wege- und Verkehrsflächenbau sowie Erdbau als auch im land- und forstwirtschaftlichen Wegebau handzuhaben ist.

Das bayerische Umweltministerium fordert in seinem Schreiben vom 05.01.2011 zur Verlängerung der RC-Leitfadens, die Beachtung des RC-Leitfadens oder die Durchführung einer Einzelfallprüfung. Diese Aufforderung wird im Landkreis Neustadt a.d. Aisch nun umgesetzt.

Die Anforderungen des RC-Leitfadens sind "allumfänglich" einzuhalten (d.h. Prüfung durch sog. RAP-Stra-Prüfstellen, Güteüberwachung und Zertifizierung), so die Vertreter der Behörde. Herr Stefan Schmidmeyer, Geschäftsführer des Baustoff Recycling Bayern e.V., informierte deshalb ausführlich über die Inhalte des Leitfadens.

Wer den RC-Leitfaden nicht anwenden will, muss sich dagegen der Einzelfallprüfung durch das Landratsamt in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt unterziehen. Folgende Anforderungen sind dabei zu erfüllen:

  • Probenahme nach PN 98 von einer Sachkundigen Person
  • Vorlage eines ausführlichen Probenahmeprotokolls
  • Reduzierung der Laborproben nur mit ausreichender Begründung (homogenes Material, LfU-Merkblatt Nr. 3 zur PN 98)
  • Prüfumfang nach den Anforderungen des Leitfadens
  • Genaue Beschreibung des Einbauorts, der einzubauenden Materialmenge und des Einbauzwecks, um die Eignung des Materials zu beurteilen ( keine Scheinverwertungen, Verwertung muss im Vordergrund stehen und nicht die "billige" Beseitigung des Bauschutts)

Das Landratsamt Neustadt a.d. Aisch stellte es den Unternehmern anheim, selbst zu entscheiden, welches Verfahren - RC-Leitfaden oder Einzelfallprüfung - jeweils kostengünstiger und zeitlich schneller zu bewältigen ist.

In der anschließenden Diskussion, in denen auch Fragen zur Haftung oder zur Erlangung des Produktstatus von RC-Baustoffen erörtert wurden, zeigte sich, dass wohl die Anwendung des RC-Leitfadens mehr Vorteile als Nachteile für die Unternehmen bringt.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei unserer Geschäftsstelle unter Tel. 089/55178-458 (ab 16.08.2011 bei Herrn Stefan Schmidmeyer) oder über Email unter stefan [dot] schmidmeyer [at] baustoffrecycling-bayern [dot] de !

 

 

Sommerurlaub

Unsere Geschäftsstelle ist vom 01. bis einschl. 15. August 2011 jeweils Dienstag, Mittwoch und Donnerstag  besetzt. In dringenden Fällen wenden Sie sich an Herrn Rutte.

Herr Stefan Schmidmeyer (GF) ist ab 16. August 2011 wieder erreichbar.

 

Ihnen allen noch schöne Ferien und eine erholsame und angenehme Urlaubszeit!