Newsletter 04/2017 - 08.06.2017

Hier ist der Newsletter 04/2017 vom 08.06.2017 für alle Freunde und Mitglieder des Baustoff Recycling Bayern e.V.:

Mantelverordnung für mineralische Abfälle (EBV, BBodSchV, DepV, GewAbfV)

Da die Mantelverordnung jetzt im Juni/Juli als Gesetzesentwurf (Kabinettsbeschluss vom 03.05.2017) durch den Bundestag beraten werden soll, hat der bvse-Fachverband Mineralik – Recycling und Verwertung zusammen mit dem BR Bayern ein Positionspapier verfasst. Dieses Papier ist am 31. Mai 2017 an die Berichterstatter Umwelt, Herrn Gebhart von der CDU/CSU-Fraktion und Herrn Thews von der SPD-Fraktion, sowie den Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen (CDU/CSU und SPD) und deren Sprechern in den Arbeitskreisen für Umwelt und Wirtschaft zugegangen. Damit wollen wir den Prozess unterstützen und die Mantelverordnung noch in 2017 zum Abschluss bringen. 

Hier können Sie das Positionspapier herunterladen.

bvse und BR Bayern warnen vor Scheitern der Mantelverordnung

„Wir warnen davor, die Mantelverordnung auf die lange Bank zu schieben. Die Beratungen sind auf einem guten Weg. Eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode ist sinnvoll und möglich“, betonen der bvse-Fachverband Mineralik – Recycling und Verwertung und der Baustoff Recycling Bayern e.V. in einer gemeinsamen Erklärung. Sie reagieren damit auf Stimmen aus dem parlamentarischen Raum, die die Verabschiedung der Mantelverordnung erst nach der Bundestagswahl im September wieder in Angriff nehmen wollen.

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf der Mantelverordnung, bestehend aus Ersatzbaustoffverordnung (EBV), der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), der Änderung der Deponieverordnung (DepV) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist jedoch qualitativ soweit gediehen, dass er auf grundsätzliche Zustimmung von bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. und der Baustoff Recycling Bayern e.V. trifft. Beide Verbände haben dies in einem gemeinsamen Schreiben an die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD zum Ausdruck gebracht.

Durch den nun vorliegenden Referentenentwurf werde, nach Auffassung der beiden Verbände, die Entsorgung von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen inklusive Bodenaushub erstmalig auf Grundlage eines zwischen Grundwasserschutz, Bodenschutz und Abfallwirtschaft abgestimmten, wissenschaftlich fundierten Konzepts geregelt.

Wörtlich heißt es in dem Verbändeschreiben: "Wir unterstützen das Verordnungsgebungsverfahren und halten, unter Berücksichtigung des in unseren Stellungnahmen dargestellten Nachsteuerungsbedarfs, aus fachlicher Sicht den Abschluss des Verfahrens noch in 2017 für möglich. Ein Scheitern würde die Unsicherheiten und rechtlichen Bedenken bei allen Beteiligten weiter erhöhen. Insbesondere müssten Ländererlasse, die nicht mehr dem im Verordnungsverfahren der MantelV neu geschaffenen Stand der Technik entsprechen und deren Rechtsqualität längst in Frage gestellt ist, in 16 Bundesländern neu verhandelt werden. Damit würde insbesondere die Akzeptanz gegenüber Ersatzbaustoffen zusätzlich verringert und der Einsatz von Ersatzbaustoffen weiter reduziert werden."

bvse und BR Bayern zeigen sich davon überzeugt, dass nur durch ein bundeseinheitliches und rechtsverbindliches Regelwerk der Einsatz von Ersatzbaustoffen bundesweit gefördert werden kann. Auf diesem Wege könnten die Recyclingquoten nachhaltig gesteigert werden. Allerdings dringen bvse und BR Bayern darauf, dass die Vollzugstauglichkeit des Verordnungspakets verbessert wird. Sie fordern daher, dass sich der Verordnungsgeber auf ein einziges Analyseverfahren, nämlich das Schüttelverfahren als einfaches, praxisbewährtes und kostengünstiges Verfahren, festlegt. Auch eine weitergehende Harmonisierung mit der Deponieverordnung ist unerlässlich.

Die Verbände weisen darauf hin, dass die Zeit knapp wird. In vielen Regionen sei es bereits heute sehr schwierig bis unmöglich, neue Abbauflächen zu erschließen und/oder zu erwerben. Durch den gesteigerten Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen könne sich der Bedarf an Primärbaustoffen sowie der durch den Rohstoffabbau bedingten Flächenbedarf jedoch spürbar reduzieren.

Bisher wird der Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen auf der Grundlage unterschiedlichster Regelungen   (z. B. LAGA M20, Länderspezifische Erlasse, Leitfäden, Richtlinien usw.) vollzogen. Regelungen, die von Bundesland zu Bundesland und auch bzgl. der einzelnen Ersatzbaustoffe (RC-Baustoffe, Gleisschotter, Schlacken, Aschen usw.) uneinheitlich ausgestaltet sind. Hersteller, Bauherren, ausschreibende Stellen und auch die zuständigen Behörden selbst verlieren aufgrund der Komplexität der Regelungen dabei sehr schnell den Überblick, es kommt zu Fehlern und Missverständnissen.

Die Mantelverordnung ermöglicht, das Recycling stärker als bisher zu nutzen. Die Mantelverordnung schafft mit Öffnungsklauseln für Länderregelungen auch die Voraussetzungen, um Bodenaushub und andere Bauabfälle, deren Recycling technisch nicht möglich und wirtschaftlich unzumutbar ist, in größeren Umfang wie bisher zu verfüllen.

Langfristige Regeln für die Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle

Das Bundeskabinett hat am 07.06.2017 eine Verordnung beschlossen, die den Umgang mit Abfällen regelt, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten.

Das betrifft zurzeit vor allem Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel HBCD, einem bekannten POP. Der Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sieht vor, solche Abfälle zukünftig getrennt zu sammeln. Die direkte Entsorgung in Verbrennungsanlagen darf zwar zusammen mit anderen Abfällen erfolgen, der Weg dorthin muss aber nachgewiesen werden. POP müssen nach den Vorgaben der EU-POP-Verordnung wegen ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen und zerstört werden.

Gleichzeitig wird mit der Verordnung sichergestellt, dass POP-haltige Abfälle unabhängig von ihrer Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall in vergleichbarem Maße getrennt gesammelt werden. Gleichwohl dürfen sie wie bisher in entsprechenden Entsorgungsanlagen vermischt werden. Durch die Anwendung von Nachweis- und Registerpflichten können die Abfallbehörden der Länder den Entsorgungsweg dieser Abfälle stringent überwachen.

Die Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung und zum Umgang mit POP muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Sie ist dort zustimmungspflichtig.

Weitere Informationen unter www.bvse.de 

Seminare/Veranstaltungen

  • Symposium "Recycling und Hochwertige Verwertung mit der neuen Gewerbeabfallverordnung"  | 27. Juni 2017, Bonn  | Anmeldung
  • Grundkurs "Qualitätssicherung und Zertifizierung von Recyclingbaustoffen" | 10. Oktober 2017, Ingolstadt | Anmeldung
  • Fortbildungskurs "Qualitätssicherung und zertifzierung von Recyclingbaustoffen" | 11. Oktober 2017, Ingolstadt | Anmeldung
  • Probenahme fester Abfälle - LAGA Richtlinie PN 98  | 19. Oktober 2017, Ornbau  | Anmeldung

      weitere Seminare und Veranstaltungen unter www.bvse.de

Recyclingbaustoffe sparen Kosten und schonen die Umwelt

Infotag „Recyclingbaustoffe“ bei der Max Wild GmbH, berkheim

Am 16. Mai haben Vertreter aus Ingenieur- und Architekturbüros, Gemeinden, Städten, Bau- und Landratsämtern einen Überblick über die fachlichen Grundlagen zu mineralischen Ersatzbaustoffen bei Fachvorträgen, Vorführungen und Expertengesprächen erhalten. Das Familienunternehmen stellt geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Recyclingbaustoffe her.

Fachvorträge zum Infotag „Recyclingbaustoffe in der Praxis“:

  • Sandra Heibili (Projektleiterin Altlastensanierung)         „Die Notwendigkeit orientierender Bausubstanz-Untersuchung“
  • Stefan Schmidmeyer (Baustoff Recycling Bayern e. V.)  „Verbandsrichtlinien zur Anwendung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken in Bayern und BW“
  • Burghardt Schramm (Laborleiter Geotechnik)                 „Recyclingschotter – ein universeller Baustoff“
                                                                                                      „Flüssigboden – die Alternative zur Verfüllung von Rohrgräben“

Mineralische Ersatzbaustoffe sind wirtschaftlich.

Mineralische Ersatzbaustoffe sind in der Regel günstiger als bautechnisch gleichwertige Primärrohstoffe und sie weisen eine hohe Verfügbarkeit bei geringen Transportwegen auf. Baukosten können durch Recyclingbaustoffe gesenkt werden und Recycling spart Entsorgungskosten. Die Ersatzbaustoffe sind vielseitig im Straßen-, Wege- und Verkehrsflächenbau, Erdbau, Hoch- und Tiefbau, Garten- und Landschaftsbau sowie Deponiebau einsetzbar.

Recyclingschotter ist ein universeller Baustoff. Er weist gute bodenmechanische Eigenschaften bei günstigem Preis auf und ist zusätzlich ressourcenschonend. Die Max Wild GmbH bietet RC-Beton 0/45 FSS (zertifizierter Frostschutz-Schotter), RC-Mix 0/80, RC-Hartgestein 22/63 und 0/45, RC-Asphalt 0/22 und andere Körnungen auf Anfrage an.

Weitere Informationen finden Sie unter www.baustoffrecycling-bayern.de