POP-Abfall-Überwachungsverordnung: Inkrafttreten am 1. August 2017

Die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung ist am 24. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie wird bereits am 1. August 2017 in Kraft treten. Die Verordnung sieht vor, dass POP-Abfälle (z. B. HBCD-haltige Dämmstoffe) zwar nicht als gefährlich, aber dennoch als überwachungsbedürftig anzusehen sind. Nachfolgend haben wir die wesentlichen Regeln erläutert. Zur Vertiefung bietet der bvse außerdem zeitnah ein Praktiker-Seminar an.

Zur Erinnerung
Ende September 2016 wurden HBCD-haltige Dämmstoffe, die bis dato ungefährliche Abfälle waren, im Rahmen einer Bundesverordnung als gefährliche Abfälle eingestuft. Dies führte im Herbst 2016 zu einem Entsorgungsnotstand bei diesen Materialien. Der bvse hatte Bund und Länder frühzeitig auf mögliche Probleme bei der Entsorgung hingewiesen. Nach einer Flut von kritischen Stellungnahmen aus der Entsorgungsbranche, der Bauindustrie und des Bauhandwerks wurde diese Einstufung wieder zurückgenommen. 

Gleichzeitig wurde vom Gesetzgeber beschlossen, eine dauerhafte Lösung zu finden. Dies ist nun mit der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung geschehen. 

Betroffen von der neuen Verordnung sind auch in einer Anlage erzeugte oder in sonstiger Weise angefallene Gemische als auch aussortierte Abfälle, die aus POP-haltigen Abfällen bestehen, diese enthalten oder durch sie verunreinigt sind.  Nach der Verordnung kommen hier Abfallarten der Gruppen 16 02 (z. B. 16 02 16) oder 19 12  sowie Abfälle, die hinsichtlich der Art und Zusammensetzung unter den Abfallschlüssel 17 09 04 (Gemischte Bau- und Abbruchabfälle) fallen, in Betracht.

Wichtige Hinweise für den Praktiker
Jeder Entsorgungsbetrieb, Betreiber von Vorbehandlungs- und Sortieranlagen sollte dringend prüfen, ob in seinem Betrieb Abfälle anfallen, die unter die neue Verordnung fallen. Soweit dies der Fall ist, gelten die Regelungen des elektronischen Nachweisverfahrens. Soweit Sie noch über kein elektronisches Nachweisverfahren verfügen, können Sie entweder den Datenaustausch im elektronischen Nachweisverfahren der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall) nutzen oder ein System kommerzieller Anbieter. 

Der bvse e.V. bietet kurzfristig ein Seminar zu diesem Thema am Dienstag, den 19. September 2017, in Bonn an --> Info und Anmeldung.

München, 26.07.2017